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Mindestgefälle und Sperrwasser in der Entwässerung

Wie viel Gefälle Anschluss-, Sammel- und Grundleitungen brauchen und wie hoch das Sperrwasser im Geruchsverschluss steht.

Leitung oder BauteilWertBemerkung
Einzelanschlussleitung, unbelüftetmindestens 1 % (1 cm je m)Länge höchstens 4 m, höchstens 3 Bögen, Fallhöhe höchstens 1 m
Einzelanschlussleitung, belüftetmindestens 0,5 %Länge höchstens 10 m
Sammelanschlussleitungmindestens 0,5 %unbelüftet Länge höchstens 10 m
Grundleitung im Gebäude (Schmutzwasser)mindestens 0,5 %bis zum Übergabeschacht
Grundleitung außerhalb des Gebäudesmindestens 1 : DN (z. B. DN 150 → 1 : 150)Mindestnennweite DN 150 in Erde empfohlen
Sperrwasserhöhe Geruchsverschluss Schmutzwassermindestens 50 mm
Sperrwasserhöhe Geruchsverschluss Regenwassermindestens 100 mm
Rückstauebenemeist Oberkante Straße an der Anschlussstelledarunter Rückstauverschluss oder Hebeanlage
Zu wenig Gefälle führt zu Ablagerungen, zu viel bei Anschlussleitungen zum Leersaugen der Geruchsverschlüsse. Maßgeblich sind die Grenzwerte für Länge, Bögen und Höhenunterschied unbelüfteter Leitungen in der Norm; im Zweifel belüften.

Quelle: DIN 1986-100 (2016) und DIN EN 12056-2 (2001), sinngemäß. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.

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