Mindestgefälle und Sperrwasser in der Entwässerung
Wie viel Gefälle Anschluss-, Sammel- und Grundleitungen brauchen und wie hoch das Sperrwasser im Geruchsverschluss steht.
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| Leitung oder Bauteil | Wert | Bemerkung |
|---|---|---|
| Einzelanschlussleitung, unbelüftet | mindestens 1 % (1 cm je m) | Länge höchstens 4 m, höchstens 3 Bögen, Fallhöhe höchstens 1 m |
| Einzelanschlussleitung, belüftet | mindestens 0,5 % | Länge höchstens 10 m |
| Sammelanschlussleitung | mindestens 0,5 % | unbelüftet Länge höchstens 10 m |
| Grundleitung im Gebäude (Schmutzwasser) | mindestens 0,5 % | bis zum Übergabeschacht |
| Grundleitung außerhalb des Gebäudes | mindestens 1 : DN (z. B. DN 150 → 1 : 150) | Mindestnennweite DN 150 in Erde empfohlen |
| Sperrwasserhöhe Geruchsverschluss Schmutzwasser | mindestens 50 mm | |
| Sperrwasserhöhe Geruchsverschluss Regenwasser | mindestens 100 mm | |
| Rückstauebene | meist Oberkante Straße an der Anschlussstelle | darunter Rückstauverschluss oder Hebeanlage |
Zu wenig Gefälle führt zu Ablagerungen, zu viel bei Anschlussleitungen zum Leersaugen der Geruchsverschlüsse. Maßgeblich sind die Grenzwerte für Länge, Bögen und Höhenunterschied unbelüfteter Leitungen in der Norm; im Zweifel belüften.
Quelle: DIN 1986-100 (2016) und DIN EN 12056-2 (2001), sinngemäß. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.