Lärm am Arbeitsplatz
Auslösewerte für Gehörschutz und Vorsorge nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
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| Wert | Tages-Lärmexpositionspegel | Spitzenschalldruckpegel | Folge |
|---|---|---|---|
| unterer Auslösewert | 80 dB(A) | 135 dB(C) | Gehörschutz zur Verfügung stellen, unterweisen, Vorsorge anbieten |
| oberer Auslösewert | 85 dB(A) | 137 dB(C) | Gehörschutz tragen, Lärmbereich kennzeichnen, Lärmminderungsprogramm, Vorsorge Pflicht |
| maximal zulässige Exposition (mit Gehörschutz am Ohr) | 85 dB(A) | 137 dB(C) | darf auch mit Gehörschutz nicht überschritten werden |
Der Tages-Lärmexpositionspegel ist der Mittelwert über eine Achtstundenschicht. Eine Stunde Arbeit mit dem Bohrhammer bei 100 dB(A) ergibt allein schon etwa 91 dB(A) über den Tag. Gehörschäden durch Lärm sind nicht heilbar.
Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) § 6 und TRLV Lärm, sinngemäß. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.