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65-Prozent-Regel

Auch: Heizungsgesetz · erneuerbare Wärme

Vorgabe des GEG, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien liefern.

Erfüllt wird sie z. B. mit Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybridheizungen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.

Siehe auch