65-Prozent-Regel
Auch: Heizungsgesetz · erneuerbare Wärme
Vorgabe des GEG, dass neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien liefern.
Erfüllt wird sie z. B. mit Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder Hybridheizungen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind.