Bemessungsstrom
Auch: Nennstrom · In · Ir
Strom, für den ein Betriebsmittel vom Hersteller ausgelegt ist und den es dauerhaft führen darf.
Bei Schutzeinrichtungen ist es der Nennstrom In (z. B. B16), bei Leitungen spricht man von Strombelastbarkeit Iz. Für richtigen Überlastschutz gilt Ib ≤ In ≤ Iz.