Netzeinspeisung
Auch: Einspeisevergütung · Überschusseinspeisung
Abgabe von selbst erzeugtem Strom in das öffentliche Netz.
Erzeugungsanlagen werden beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen. Der Zweirichtungszähler erfasst Bezug und Einspeisung getrennt.