Gefährdungsbeurteilung
Auch: STOP-Prinzip · Arbeitsschutzgesetz · Unterweisung
Pflicht des Arbeitgebers, die Gefahren jeder Tätigkeit zu ermitteln, zu bewerten und Schutzmaßnahmen festzulegen.
Sie ist zu dokumentieren und bei Änderungen fortzuschreiben. Maßnahmen folgen der Rangfolge STOP: Substitution, technische, organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen.