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Mängelhaftung

Auch: Gewährleistung · Mängelansprüche · Garantie

Pflicht des Unternehmers, Mängel an seiner Leistung innerhalb einer Frist nach der Abnahme zu beseitigen.

Nach BGB beträgt die Frist bei Bauwerken fünf Jahre, nach VOB/B vier Jahre, wenn nichts anderes vereinbart ist. Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie eine freiwillige Zusage.

Siehe auch