Die Gasmenge je Stunde, die aus einer Leitung entweicht.
Bei bestehenden Leitungen bestimmt sie die Gebrauchsfähigkeit: unter 1 l/h unbeschränkt, 1 bis unter 5 l/h vermindert, ab 5 l/h keine Gebrauchsfähigkeit.
Einstufung bestehender Niederdruck-Gasleitungen bis 100 mbar sinngemäß nach DVGW G 600 (TRGI) und G 624. Bei Gasgeruch gilt immer: sofort handeln.