Armatur, die bei Rückstau im Kanal verhindert, dass Abwasser in tiefer liegende Räume zurückfließt.
Er ist nur zulässig, wenn die Räume untergeordnet genutzt werden und bei Rückstau auf die Entwässerung verzichtet werden kann. Sonst ist eine Hebeanlage nötig.
Bei Starkregen kann Wasser aus dem Kanal bis zur Rückstauebene steigen. Ablaufstellen darunter brauchen eine Hebeanlage mit Rückstauschleife, für fäkalienfreies Abwasser mit Gefälle zum Kanal genügt unter Bedingungen ein Rückstauverschluss. Sinngemäß nach DIN 1986-100.