Hauptuntersuchung (TÜV): Fristen und Mängel
Wann Pkw, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil zur Hauptuntersuchung müssen und was die Mängelstufen bedeuten.
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| Fahrzeug | erste HU nach | danach alle |
|---|---|---|
| Pkw | 36 Monaten | 24 Monate |
| Motorrad | 24 Monaten | 24 Monate |
| Anhänger bis 750 kg | 36 Monaten | 24 Monate |
| Anhänger über 750 kg bis 3,5 t | 24 Monaten | 24 Monate |
| Wohnmobil bis 3,5 t | 36 Monaten | 24 Monate |
| Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 t | 24 Monaten | 24 Monate, ab 6 Jahren jährlich |
| Lkw über 3,5 t, Busse | 12 Monaten | 12 Monate (Busse mit Sicherheitsprüfung) |
| Taxi, Mietwagen, Krankenwagen | 12 Monaten | 12 Monate |
| Mängelstufe OM | ohne Mängel | Plakette |
| Mängelstufe GM | geringe Mängel | Plakette; Mängel umgehend beheben |
| Mängelstufe EM | erhebliche Mängel | keine Plakette; Nachprüfung innerhalb eines Monats |
| Mängelstufe VU | verkehrsunsicher | Fahrzeug darf nicht weiterfahren, Plakette wird entfernt |
Fällig ist die HU im auf der Plakette angezeigten Monat (Zahl oben), das Jahr steht in der Mitte. Ist die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, kommt eine Ergänzungsuntersuchung dazu und es droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Die Abgasuntersuchung ist Teil der HU.
Quelle: § 29 StVZO mit Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge), HU-Richtlinie, sinngemäß, Stand 2026. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.