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Hauptuntersuchung (TÜV): Fristen und Mängel

Wann Pkw, Motorrad, Anhänger und Wohnmobil zur Hauptuntersuchung müssen und was die Mängelstufen bedeuten.

Fahrzeugerste HU nachdanach alle
Pkw36 Monaten24 Monate
Motorrad24 Monaten24 Monate
Anhänger bis 750 kg36 Monaten24 Monate
Anhänger über 750 kg bis 3,5 t24 Monaten24 Monate
Wohnmobil bis 3,5 t36 Monaten24 Monate
Wohnmobil über 3,5 bis 7,5 t24 Monaten24 Monate, ab 6 Jahren jährlich
Lkw über 3,5 t, Busse12 Monaten12 Monate (Busse mit Sicherheitsprüfung)
Taxi, Mietwagen, Krankenwagen12 Monaten12 Monate
Mängelstufe OMohne MängelPlakette
Mängelstufe GMgeringe MängelPlakette; Mängel umgehend beheben
Mängelstufe EMerhebliche Mängelkeine Plakette; Nachprüfung innerhalb eines Monats
Mängelstufe VUverkehrsunsicherFahrzeug darf nicht weiterfahren, Plakette wird entfernt
Fällig ist die HU im auf der Plakette angezeigten Monat (Zahl oben), das Jahr steht in der Mitte. Ist die Frist um mehr als zwei Monate überschritten, kommt eine Ergänzungsuntersuchung dazu und es droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Die Abgasuntersuchung ist Teil der HU.

Quelle: § 29 StVZO mit Anlage VIII (Untersuchung der Fahrzeuge), HU-Richtlinie, sinngemäß, Stand 2026. Richtwerte für die Praxis, maßgeblich sind die gültigen Normen und Herstellerangaben.

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