DGUV Vorschrift 3
Auch: BGV A3 · Unfallverhütungsvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, die Errichtung, Betrieb und Prüfung in Betrieben regelt.
Sie verlangt, dass Anlagen und Geräte nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung errichtet und regelmäßig geprüft werden. Die Fristen legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest.