Elektrotechnisch unterwiesene Person
Auch: EuP
Person, die von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren unterrichtet wurde.
Sie darf festgelegte Tätigkeiten ausführen, etwa Geräte nach Anleitung prüfen, aber keine Anlagen selbstständig errichten oder ändern.