Steuerbare Verbrauchseinrichtung
Auch: § 14a EnWG · Paragraf 14a · Steuerbox · netzorientierte Steuerung
Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 kW, die der Netzbetreiber bei Engpässen dimmen darf.
Nach § 14a EnWG müssen solche Geräte, die seit 2024 neu angeschlossen werden, steuerbar sein; dafür bekommt der Kunde ein reduziertes Netzentgelt. Gedimmt wird höchstens auf eine Mindestleistung von 4,2 kW.