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Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Auch: § 14a EnWG · Paragraf 14a · Steuerbox · netzorientierte Steuerung

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 kW, die der Netzbetreiber bei Engpässen dimmen darf.

Nach § 14a EnWG müssen solche Geräte, die seit 2024 neu angeschlossen werden, steuerbar sein; dafür bekommt der Kunde ein reduziertes Netzentgelt. Gedimmt wird höchstens auf eine Mindestleistung von 4,2 kW.

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