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Steckersolar-Check

Prüft, ob eine geplante Anlage als Steckersolargerät (Balkonkraftwerk) gilt, und nennt Anmeldung, Stecker- und Zählerregeln.

EEG mit Solarpaket I (seit 16.05.2024): Wechselrichter ≤ 800 VA, Module ≤ 2.000 Wp, Anmeldung im Marktstammdatenregister · Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12: Schutzkontaktstecker bis 960 Wp, darüber Energiesteckvorrichtung (Stand der Quellen: 03.10.2026 – Regeln ändern sich, bitte aktuelle Vorgaben prüfen)

Eingaben

VA
Wp

Ergebnis

Schuko Wechselrichter Wechselrichter 800 VA800 VA Module Schuko 9602.000 Wp900 Wp Steckersolargerät
EinstufungSteckersolar
Wechselrichter800VA
Module900Wp
Überbau1,13Wp je VA
PrüfpunktWertErgebnis
Wechselrichter ≤ 800 VA800 VA✓
Module ≤ 2.000 Wp900 Wp✓
SteckverbindungSchuko✓ bis 960 Wp zulässig
Batteriespeicherohne✓
ZählerZweirichtungs-/moderner Zähler✓
Steckersolargerät: Anmeldung im Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme; eine eigene Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig. Gerät nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 wählen.
Der Überbau (Modulleistung größer als Wechselrichterleistung) ist erlaubt und üblich; der Wechselrichter begrenzt die Einspeisung auf 800 VA. Quellen: DKE-FAQ zur DIN VDE V 0126-95, Verbraucherinformationen (Stand 03.10.2026).
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